In Flensburg entscheidet momentan ein alter Ritterorden über die gesundheitliche Versorgung von schwangeren Menschen. Das Malteser Förderklinikum befindet sich im privaten Eigentum des Malteserordens. Das Eigentum gibt dem Malteser Orden die Macht über die Gesundheitsversorgung der Patient*innen. Weder die Bevölkerung noch die Belegschaft des Krankenhauses selbst kann entscheiden, ob Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden sollen oder nicht.
Vergleichbar ist die Situation von Joachim Volz in Lippstadt. Dort gab es eine Fusion von Krankenhausträgern, so wie sie auch erst in Flensburg geplant war. Daraufhin wurden dem langjährigem Chefarzt Schwangerschaftsabbrüche in der Klinik untersagt. Joachim Volz klagte gegen die Klinik und erzielte einen Teilerfolg, indem er in seiner Privatpraxis weiter Schwangerschaftsabbrüche vornehmen darf. Doch in der Klinik hat der Krankenhausträger die Entscheidungsmacht.
Rund 80 Prozent der deutschen Bevölkerung stimmten in einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung der Aussage zu, dass eine Frau in den ersten 12 Wochen selbst entscheiden sollte, ob sie eine Schwangerschaft fortsetzen möchte. Laut dem Sekretariat der deutschen Bischofskonferenz gibt es in Schleswig-Holstein einen Bevölkerungsanteil von rund 5 Prozent katholischer Menschen. Für dieses Thema sind keine Mehrheiten zu erkämpfen, weil sie schon längst da sind.
Die Entscheidung wird aber nicht durch die arbeitende Klasse getroffen, sondern durch die besitzende Klasse, in diesem Fall durch den Malteserorden. Der kirchliche Träger kann seine religiöse Ideologie ohne größere Schwierigkeiten durchsetzen. Widerstand dagegen ist mit viel Aufwand verbunden. Obwohl die Mehrheiten in der Gesellschaft vorhanden sind, ist der kirchliche Träger durch die Eigentums- und Arbeitsrechte in Deutschland enorm geschützt. Die Politik müsste die Eigentumsverhältnisse angreifen, um Schwangerschaftsabbrüche in der neuen Klinik zu ermöglichen.
Die Betroffenen in Flensburg und Umgebung hoffen auf eine Petition im Landtag. In Berlin wurde selbst ein Volksentscheid über die Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen nicht umgesetzt und soll nun durch ein Bundesgesetz verunmöglicht werden. Auch hier hätten Eigentumsverhältnisse angegriffen werden sollen. Inwieweit die Petition in Schleswig-Holstein Erfolg hat, bleibt abzuwarten. Effektiver Widerstand gegen diese Zustände muss die Eigentumsverhältnisse angreifen, ansonsten bleibt die Entscheidungsmacht bei der Klasse, die Eigentum besitzt.
-ASP-


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