Die Bundesregierung hat ihr „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. In 34 Punkten greift die Bundesregierung die arbeitende Klasse mehrfach an. Die wichtigsten Punkte seht ihr hier:
- Kaum spürbare Steuerentlastungen
Das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ wird mit Entlastungen beworben. Es wird eine Anhebung des Grundfreibetrages, die Anhebung des Kinderfreibetrages, die Erhöhung des Kindergeldes und eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages angekündigt.
Die Beispielrechnung einer Familie mit 60.000€ Haushaltseinkommen und zwei Kindern wird angeführt. Ihre Entlastung belaufe sich ab dem Jahr 2028 auf 600€ pro Jahr. Das wäre eine Entlastung von 12,50€ pro Monat pro Kopf, aber erst in 18 Monaten.
Währenddessen wird der Pauschalsteuersatz für Minijobs von 2% auf 5 % erhöht. Auch eine Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge steht noch aus, wenn die Pläne der Alterssicherungskommission umgesetzt werden. Eine spürbare Entlastung für Arbeitnehmende ist nicht in dem Programm der Bundesregierung zu finden.
2. Sachgrundlose Befristung sollen jetzt für bis zu vier Jahre ermöglicht werden. Arbeitsverträge können dabei bis zu sechsmal verlängert werden. Die Position der Arbeitnehmenden wird dabei massiv verschlechtert, da selbst nach Jahren im Betrieb ständig die Arbeitslosigkeit droht.
Durch die schon eingeführte neue Grundsicherung, die als Abschreckung vor der Arbeitslosigkeit dienen soll, werden die Arbeitnehmenden in jede noch so schreckliche Arbeit gezwungen.
3. Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden und die Vorlage der AU-Bescheinigung beim Arbeitgeber müsse nun ab dem ersten Tag erfolgen. Ein massiver Aufwand für die ohnehin schon überlasteten Arztpraxen, sowie auch für die Arbeitnehmenden. Der Druck für die Arbeitnehmenden sich im Zweifel lieber krank zur Arbeit zu schleppen, wird dadurch erhöht. Für die Arbeitnehmenden gibt es einen Aufbau von Bürokratie und Kontrolle statt Vertrauen.
4. Abschaffung Berichtspflichten für Unternehmen
Für die Unternehmen gilt das genaue Gegenteil. Es soll ein Berichtsentlastungsgesetz verabschiedet werden, durch das gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen pauschal aufgehoben werden. Bürokratieabbau wird als Kampfbegriff verwendet, um Unternehmen weniger in die Verantwortung zu nehmen. Die Bürokratie für Menschen in Grundsicherung oder Arbeitnehmende, die sich krankmelden müssen, wird dagegen stetig erhöht.
5. Das Informationsfreiheitsgesetz soll an die „aktuellen Herausforderungen“ angepasst werden. Die Auskunftsrechte sollen auf natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ fokussiert werden. Pauschale Schwärzungen von Regierungsmitarbeitdenden sollen bei Dokumenten vorgenommen werden.
Unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung und einer „komplexen Bedrohungslage“ wird das Informationsfreiheitsgesetz eingeschränkt. Auch die Gebühren für das Verfahren werden zukünftig steigen.
In der Vergangenheit wurde das Informationsfreiheitsgesetz durch Initiativen wie z.B. „FragDenStaat“ genutzt, um Skandale der Regierungsparteien aufzudecken.
6. Ein Bundesgesetz soll die Vergesellschaftung von privaten Mietbeständen auf Landesebene verunmöglichen. Initiativen wie „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ stünden damit vor dem Aus. Diese hatten durch einen Bürgerentscheid in Berlin die Mehrheit der Berliner*innen für das Ziel der Enteignung der großen Immobilienkonzerne erreicht. Politisch wurde dies bislang nicht umgesetzt und soll jetzt durch dieses Bundesgesetz endgültig verhindert werden.
Zusammenfassung:
Der Koalitionsausschuss greift die Lohnabhängigen massiv an. Während in Deutschland 13 Millionen Menschen in Armut leben, gibt es weitere Drangsalierungen und keine merklichen Entlastungen. Neben der schon eingeführten Grundsicherung bedeutet das vor allem ein Anstieg von Wohnungslosigkeit, Krankheit und Armut.
Die Klasse der Lohnabhängigen darf sich diese Angriffe nicht gefallen lassen. Sie muss erkennen, dass ihre Interessen sich im Widerspruch zu den Interessen der Unternehmen und des Staates befinden.
-ASP-

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